Grundsteuer Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell 2026
Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer ausschließlich nach Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — die Wohnfläche ist KOMPLETT IRRELEVANT.
📍Hebesatz-Datenbank: 55 Städte · Stand April 2026 · quartalsweise Pflege
So funktioniert das Baden-Württemberg Bodenwertmodell
Das BW-Modell ist ein modifiziertes Bodenwertmodell: Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Dieser wird mit der Steuermesszahl 1,3‰ multipliziert. Bei überwiegender Wohnnutzung gibt es einen 30%-Abschlag (Faktor 0,70). Anschließend kommt der kommunale Hebesatz B. Gebäude — egal wie groß, alt oder neu — spielen KEINE Rolle.
✓ Vorteile
- Einfachste Berechnung: nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
- Eigentümer großer Häuser auf kleinen Grundstücken profitieren stark
- Anreiz für Nachverdichtung (mehr Wohnfläche = keine höhere Steuer)
- Bodenrichtwerte sind transparent über BORIS-Portale verfügbar
✗ Nachteile
- Eigentümer kleiner Häuser auf großen Grundstücken werden überproportional belastet
- Eigentümer in Premium-Lagen (Stuttgart-Killesberg, Heidelberg-Schloss) zahlen oft mehrfach
- Unbebaute Grundstücke werden gleich behandelt wie bebaute
- Kritik: keine Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit
Vergleich zum Bundesmodell
Das Bundesmodell berücksichtigt Wohnfläche und Gebäude-Ertragswert. BW ignoriert beides. Konsequenz: Wer ein großes EFH (200 m²) auf 400 m² Grundstück hat, zahlt in BW gleich viel wie jemand mit 80 m² Wohnung auf 400 m². Im Bundesmodell wäre der erste deutlich teurer.
Beispielrechnungen
- EFH Stuttgart, 500 m² Grundstück, BRW 800 €/m², Hebesatz 520%≈ 1.893 €/Jahr
- EFH Karlsruhe, 500 m², BRW 600 €/m², Hebesatz 470%≈ 1.281 €/Jahr
- EFH Stuttgart-Halbhöhe, 800 m², BRW 1.500 €/m², Hebesatz 520%≈ 5.679 €/Jahr
Direkt-Berechnung mit Baden-Württemberg-Modell
Eingabe
Modell: bw-bodenwertmodell · Modifiziertes Bodenwertmodell — nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
STUFE 1 · Berechnung nach Baden-Württemberg-Modell
Grundsteuer 2026
1.892,80 €
/Jahr
Vierteljahr
473,20 €
Monat
157,73 €
Modell
Baden-Württemberg Bodenwertmodell
Hebesatz
520%
Berechnungs-Schritte
- 1.400.000,00 €
Bodenwert
500 m² × 800 €/m²
- 2.364,00 €
Messbetrag
Bodenwert × 0.91‰ (inkl. 30% Wohnabschlag)
- 3.1.892,80 €
Grundsteuer/Jahr
Messbetrag × 520%
STUFE 3 · Mieter-Umlage
🏠Mieter-Umlage
pro m² Wohnfläche
1,31 €
/Monat
pro m² Wohnfläche
15,77 €
/Jahr
Bei 75 m² Wohnung: ca. 98,25 €/Monat in den Nebenkosten.
ℹ️ Vermieter dürfen Grundsteuer als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Voraussetzung: Im Mietvertrag muss die Umlage von Betriebskosten vereinbart sein.
Häufige Fragen zum Baden-Württemberg Bodenwertmodell
Wirklich keine Wohnfläche im BW-Modell?
Korrekt. Wohnfläche und Gebäudeart spielen keine Rolle. Nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.
BW: Wo finde ich den Bodenrichtwert?
BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) — kostenlos für jedes Grundstück abrufbar.
Was bedeutet der 30% Wohnabschlag konkret?
Bei überwiegend wohngenutzten Grundstücken wird der Messbetrag um 30% reduziert (Faktor 0,70). Bei reinem Gewerbe wird der volle Messbetrag angesetzt.
Lohnt sich Anbau in BW?
Ja — in BW erhöht ein Anbau die Grundsteuer NICHT. Das macht das Modell anbauerfreundlich.