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Grundsteuer Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell 2026

Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer ausschließlich nach Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — die Wohnfläche ist KOMPLETT IRRELEVANT.

📍Hebesatz-Datenbank: 55 Städte · Stand April 2026 · quartalsweise Pflege

So funktioniert das Baden-Württemberg Bodenwertmodell

Das BW-Modell ist ein modifiziertes Bodenwertmodell: Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Dieser wird mit der Steuermesszahl 1,3‰ multipliziert. Bei überwiegender Wohnnutzung gibt es einen 30%-Abschlag (Faktor 0,70). Anschließend kommt der kommunale Hebesatz B. Gebäude — egal wie groß, alt oder neu — spielen KEINE Rolle.

Vorteile

  • Einfachste Berechnung: nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
  • Eigentümer großer Häuser auf kleinen Grundstücken profitieren stark
  • Anreiz für Nachverdichtung (mehr Wohnfläche = keine höhere Steuer)
  • Bodenrichtwerte sind transparent über BORIS-Portale verfügbar

Nachteile

  • Eigentümer kleiner Häuser auf großen Grundstücken werden überproportional belastet
  • Eigentümer in Premium-Lagen (Stuttgart-Killesberg, Heidelberg-Schloss) zahlen oft mehrfach
  • Unbebaute Grundstücke werden gleich behandelt wie bebaute
  • Kritik: keine Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit

Vergleich zum Bundesmodell

Das Bundesmodell berücksichtigt Wohnfläche und Gebäude-Ertragswert. BW ignoriert beides. Konsequenz: Wer ein großes EFH (200 m²) auf 400 m² Grundstück hat, zahlt in BW gleich viel wie jemand mit 80 m² Wohnung auf 400 m². Im Bundesmodell wäre der erste deutlich teurer.

Beispielrechnungen

  • EFH Stuttgart, 500 m² Grundstück, BRW 800 €/m², Hebesatz 520%≈ 1.893 €/Jahr
  • EFH Karlsruhe, 500 m², BRW 600 €/m², Hebesatz 470%≈ 1.281 €/Jahr
  • EFH Stuttgart-Halbhöhe, 800 m², BRW 1.500 €/m², Hebesatz 520%≈ 5.679 €/Jahr

Direkt-Berechnung mit Baden-Württemberg-Modell

Eingabe

Modell: bw-bodenwertmodell · Modifiziertes Bodenwertmodell — nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

STUFE 1 · Berechnung nach Baden-Württemberg-Modell

Grundsteuer 2026

1.892,80 €

/Jahr

Vierteljahr

473,20 €

Monat

157,73 €

Modell

Baden-Württemberg Bodenwertmodell

Hebesatz

520%

Berechnungs-Schritte

  1. 1.

    Bodenwert

    500 m² × 800 €/m²

    400.000,00 €
  2. 2.

    Messbetrag

    Bodenwert × 0.91‰ (inkl. 30% Wohnabschlag)

    364,00 €
  3. 3.

    Grundsteuer/Jahr

    Messbetrag × 520%

    1.892,80 €

STUFE 3 · Mieter-Umlage

🏠Mieter-Umlage

pro m² Wohnfläche

1,31 €

/Monat

pro m² Wohnfläche

15,77 €

/Jahr

Bei 75 m² Wohnung: ca. 98,25 €/Monat in den Nebenkosten.

ℹ️ Vermieter dürfen Grundsteuer als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Voraussetzung: Im Mietvertrag muss die Umlage von Betriebskosten vereinbart sein.

Häufige Fragen zum Baden-Württemberg Bodenwertmodell

  • Wirklich keine Wohnfläche im BW-Modell?

    Korrekt. Wohnfläche und Gebäudeart spielen keine Rolle. Nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

  • BW: Wo finde ich den Bodenrichtwert?

    BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) — kostenlos für jedes Grundstück abrufbar.

  • Was bedeutet der 30% Wohnabschlag konkret?

    Bei überwiegend wohngenutzten Grundstücken wird der Messbetrag um 30% reduziert (Faktor 0,70). Bei reinem Gewerbe wird der volle Messbetrag angesetzt.

  • Lohnt sich Anbau in BW?

    Ja — in BW erhöht ein Anbau die Grundsteuer NICHT. Das macht das Modell anbauerfreundlich.

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