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Grundsteuer Bayern: Das reine Flächenmodell 2026

Bayern berechnet die Grundsteuer wertunabhängig — nur Grundstücks- und Wohnfläche zählen. Bodenrichtwerte spielen KEINE Rolle.

📍Hebesatz-Datenbank: 55 Städte · Stand April 2026 · quartalsweise Pflege

So funktioniert das Bayern Flächenmodell

Das bayerische Flächenmodell ist ein reines Äquivalenzmodell: Pro m² Grundstück werden 0,04 € als Äquivalenzbetrag angesetzt, pro m² Wohnfläche 0,50 € — bei Wohngrundstücken zusätzlich mit einem 30%-Abschlag (also 70%). Diese Beträge werden addiert, mit der Steuermesszahl multipliziert und schließlich mit dem kommunalen Hebesatz B vervielfacht. Da kein Wertansatz erfolgt, sind die hohen bayerischen Bodenrichtwerte (München, Starnberg, Tegernsee) für die Grundsteuer irrelevant.

Vorteile

  • Extrem einfach: nur Flächen, kein Bodenrichtwert nötig
  • Eigentümer in Premium-Lagen profitieren massiv
  • Stabilität — Wertschwankungen am Markt ändern die Steuer nicht
  • Wenig administrativer Aufwand

Nachteile

  • Eigentümer großer Grundstücke in einfachen Lagen werden benachteiligt
  • Soziale Komponente fehlt — Villa und Reihenhaus zahlen gleich pro m²
  • Hessen-Vergleichsstudien zeigen: Bayern entlastet einkommensstarke Eigentümer überproportional

Vergleich zum Bundesmodell

Das Bundesmodell rechnet wertbasiert (Bodenwert + Ertragswert). Bei einem Grundstück mit hohem Bodenrichtwert (1.500 €/m²) zahlt das Bundesmodell oft das 3-5-fache. Bei einfachen Lagen kann Bayern teurer sein, weil die Fläche dominiert.

Beispielrechnungen

  • EFH München, 500 m² Grundstück, 120 m² Wohnfläche, Hebesatz 535%≈ 332 €/Jahr
  • EFH Augsburg, 500 m² / 120 m², Hebesatz 590%≈ 366 €/Jahr
  • Eigentumswohnung Nürnberg, 200 m² Grundstücksanteil, 80 m² Wohnfläche, Hebesatz 555%≈ 200 €/Jahr

Direkt-Berechnung mit Bayern-Modell

Eingabe

Modell: bayern-flaechenmodell · Reines Flächenmodell — wertunabhängig

STUFE 1 · Berechnung nach Bayern-Modell

Grundsteuer 2026

331,70 €

/Jahr

Vierteljahr

82,93 €

Monat

27,64 €

Modell

Bayern Flächenmodell (reines Äquivalenzmodell)

Hebesatz

535%

Berechnungs-Schritte

  1. 1.

    Grundstücks-Anteil

    500 m² × 0,04 €

    20
  2. 2.

    Wohnfläche-Anteil (mit 30% Abschlag)

    120 m² × 0,50 € × 70%

    42
  3. 3.

    Messbetrag

    Grundstück + Gebäude

    62
  4. 4.

    Grundsteuer/Jahr

    Messbetrag × 535%

    331,70 €

STUFE 3 · Mieter-Umlage

🏠Mieter-Umlage

pro m² Wohnfläche

0,23 €

/Monat

pro m² Wohnfläche

2,76 €

/Jahr

Bei 75 m² Wohnung: ca. 17,25 €/Monat in den Nebenkosten.

ℹ️ Vermieter dürfen Grundsteuer als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Voraussetzung: Im Mietvertrag muss die Umlage von Betriebskosten vereinbart sein.

Häufige Fragen zum Bayern Flächenmodell

  • Brauche ich für die Bayern-Berechnung den Bodenrichtwert?

    Nein. Das ist der Hauptunterschied zum Bundesmodell. Bayern ignoriert Bodenrichtwerte komplett.

  • Was ist die 'Steuermesszahl' in Bayern?

    In Bayern wirkt die Steuermesszahl direkt auf den Äquivalenzbetrag: 100% bei Nicht-Wohn, 70% bei Wohnflächen (also 30% Wohnabschlag).

  • Profitiere ich vom Bayern-Modell?

    Ja, wenn du in einer teuren Lage wohnst (München-Schwabing, Starnberg, Bogenhausen). Nein, wenn du ein großes Grundstück in einfacher Lage besitzt — dort kann Bundesmodell günstiger sein.

  • Muss ich in Bayern Grundsteuer A für meinen Garten zahlen?

    Nur bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiese, Acker). Privater Garten zählt zum Wohngrundstück.

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